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STEUERN SPAREN BEIM UMZUG

Heben Sie unbedingt sämtliche Rechnungen und Belege auf, die mit Ihrem Umzug im Zusammenhang stehen. Wenn Ihr Wohnungswechsel beruflich bedingt war, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie privatwirtschaftlich beschäftigt sind, wird die Höhe Ihrer abzugsfähigen Werbungskosten fest-gelegt unter Heranziehung der Kosten eines in vergleich-barer Stellung arbeitenden Bundesbeamten (hier gilt das Bundesumzugskostengesetz). Ihre über diese Vergleichs-zahlen hinausgehenden Forderungen müssen Sie im Einzelnen nachweisen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob es sich dabei wirklich um Werbungskosten handelt, oder um steuerlich nicht absetzbare Kosten der Lebens-führung. Deshalb ist es für Sie in den meisten Fällen einfacher, wenn Sie sich an die unten ausgeführten Kostenarten halten.

Als beruflich bedingt gilt Ihr Umzug, wenn die Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt wird (die Hin- und Rückfahrt muss sich wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verringern). Oder der Umzug dient überwiegend dem betrieblichen Interesse Ihres Arbeitgebers. Das ist natürlich beim Einzug in eine Dienst-wohnung oder beim Auszug aus einer solchen der Fall. Für die steuerliche Abzugsmöglichkeit genügt bereits ein Umziehen innerhalb des Ortes auch ohne Arbeitsplatz-wechsel. Die erste Aufnahme einer Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber gilt ebenso als abzugsfähig wie die Been-digung einer doppelten Haushaltsführung durch Verlegung Ihres eigenen Hausstandes. Gleiches gilt für Ihr beruflich begründetes Aufgeben oder Beziehen einer Zweitwohnung. Ihre privaten Gründe für die Auswahl der neuen Wohnung sind dabei ohne Belang.

Wenn Sie die oben angeführten Bedingungen erfüllen, sind für Sie steuerlich absetzbar:

Beförderungs- und Reisekosten

Mietentschädigungen

Wohnungsvermittlungsgebühren

Kosten für Herde, Öfen

Kosten für Zusatzunterricht für die Kinder

Sonstiges

Als praktisches Werkzeug zur genauen Berechnung Ihrer steuerlich absetzbaren Umzugskosten bieten wir Ihnen den Umzugsland Steuer-Rechner. Damit sehen Sie sofort, welchen Anteil an Ihrem Umzug "Vater Staat" zu tragen hat.

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