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STEUERN
SPAREN BEIM UMZUG
Heben Sie unbedingt sämtliche Rechnungen und Belege
auf, die mit Ihrem Umzug im Zusammenhang stehen. Wenn
Ihr Wohnungswechsel beruflich bedingt war, können
Sie die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend
machen. Wenn Sie privatwirtschaftlich beschäftigt
sind, wird die Höhe Ihrer abzugsfähigen Werbungskosten
fest-gelegt unter Heranziehung der Kosten eines in vergleich-barer
Stellung arbeitenden Bundesbeamten (hier gilt das Bundesumzugskostengesetz).
Ihre über diese Vergleichs-zahlen hinausgehenden
Forderungen müssen Sie im Einzelnen nachweisen,
damit das Finanzamt prüfen kann, ob es sich dabei
wirklich um Werbungskosten handelt, oder um steuerlich
nicht absetzbare Kosten der Lebens-führung. Deshalb
ist es für Sie in den meisten Fällen einfacher,
wenn Sie sich an die unten ausgeführten Kostenarten
halten.
Als beruflich bedingt gilt Ihr Umzug, wenn die Entfernung
von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt
wird (die Hin- und Rückfahrt muss sich wenigstens
zeitweise um mindestens eine Stunde verringern). Oder
der Umzug dient überwiegend dem betrieblichen Interesse
Ihres Arbeitgebers. Das ist natürlich beim Einzug
in eine Dienst-wohnung oder beim Auszug aus einer solchen
der Fall. Für die steuerliche Abzugsmöglichkeit
genügt bereits ein Umziehen innerhalb des Ortes
auch ohne Arbeitsplatz-wechsel. Die erste Aufnahme einer
Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber gilt ebenso als
abzugsfähig wie die Been-digung einer doppelten
Haushaltsführung durch Verlegung Ihres eigenen
Hausstandes. Gleiches gilt für Ihr beruflich begründetes
Aufgeben oder Beziehen einer Zweitwohnung. Ihre privaten
Gründe für die Auswahl der neuen Wohnung sind
dabei ohne Belang.
Wenn Sie die oben angeführten Bedingungen erfüllen,
sind für Sie steuerlich absetzbar:
Beförderungs- und Reisekosten
Mietentschädigungen
Wohnungsvermittlungsgebühren
Kosten für Herde, Öfen
Kosten für Zusatzunterricht für die Kinder
Sonstiges
Als
praktisches Werkzeug zur genauen Berechnung Ihrer steuerlich
absetzbaren Umzugskosten
bieten wir Ihnen den Umzugsland Steuer-Rechner.
Damit sehen Sie sofort, welchen Anteil an Ihrem Umzug
"Vater Staat" zu tragen hat.
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