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KOMMUNEN / LÄNDER / STAAT

 

Anmelden müssen Sie Ihre neue Adresse bei vielerlei Stel-len. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit auch für diesen Bereich, damit Sie niemanden vergessen:

 
  • Einwohnermeldeamt
    Das wichtigste: Sie müssen die für Ihren Wohnsitz zuständige Kommunalverwaltung über Ihren Adress-wechsel informieren. Je nach Bundesland müssen Sie das spätestens innerhalb von ein bis zwei Wochen erledigt haben. Frühestens können Sie sich sieben Tage vor Ihrem Auszug abmelden. Wechseln Sie innerhalb einer Ortschaft den Wohnsitz, können Sie alles auf einen Abwasch erledigen. Wechseln Sie in eine andere Kommune, müssen Sie beim Anmelden an Ihrem neuen Wohnsitz eine Abmeldebestätigung vorlegen. Wichtig: Sie müssen sich ausweisen kön-nen. Denken Sie daher bei der Anmeldung an Ihren Personalausweis, die Ausweise Ihrer Kinder und auch den neuen Mietvertrag als Wohnraumnachweis. Einige Kommunen in Deutschland bieten bereits Online-Meldedienste über sichere Signaturen im Web an.
  • Finanzamt
    Auch hier entfällt die Anmeldung, wenn Sie innerhalb desselben Ortes umziehen. Ihre neue Adresse er-fährt das Finanzamt dann mit der nächsten Steuer-erklärung. Das ist ausreichend. Wird ein anderes Finanzamt für Sie zuständig, informieren Sie dieses schriftlich unter Nennung Ihrer Steuernummer.
  • Strassenverkehrsamt
    Damit zum Beispiel die Polizei bei eventuellen Ver-kehrsverstößen ihren Wohnsitz ermitteln kann, müssen Sie auch das Straßenverkehrsamt über einen Wohnsitzwechsel in Kenntnis setzen und die Papiere Ihres Fahrzeugs entsprechend ändern las-sen. Dafür bleiben Ihnen maximal drei Monate nach dem Umzug Zeit, sonst kann auch hier eine Strafe drohen. Damit Sie Ihre Papiere ändern lassen können, müssen Sie eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Ausweispapiere, sowie Kfz-Schein und -Brief vorlegen. Mehr Infos zu diesem Thema gibt es im Verkehrsportal.
  • Arbeitsamt
    Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, so teilen Sie dem Amt Ihre neue Adresse schriftlich mit. Sollte nach dem Umzug ein anderes Arbeitsamt für Sie zuständig werden, wird damit Ihre Akte auto-matisch weitergeleitet.
  • BAföG-Amt
    Nicht nur wenn Sie Leistungen beziehen sollten Sie hier Ihren neuen Wohnsitz angeben. Auch wenn Sie dem BAföG-Amt gegenüber Verpflichtungen haben, sollten Sie nicht vergessen sich umzumelden. An-dernfalls kann es sein, dass das Amt Nachfor-schungen anstellt, die Ihnen unter Umständen in Rechnung gestellt werden!
  • Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für den Zivil-dienst
    Haben Sie noch Verpflichtungen gegenüber diesen Ämtern, sollten Sie sich natürlich auch hier um-melden.
  • BfA
    Auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) will die neuen Adressen ihrer Mitglieder wissen, das erleichtert die Kommunikation und verkürzt unter Umständen die Postlaufzeit. Wenn Sie dort Mitglied sind teilen Sie der BfA, 10704 Berlin unter Angabe Ihrer Versichertennummer die neue Adresse mit. Das geht natürlich auch per Mail, außerdem bietet die BfA einige weitere Servicedienste im Web an:
  • GEZ
    Haben Sie Fernseh- und/oder Radiogeräte in Betrieb, müssen Sie sich natürlich auch bei der GEZ ummel-den. Die Ummeldung können Sie bequem online vor-nehmen. Abmeldungen sind nur schriftlich möglich, Vordrucke können Sie sich jedoch auch hier her-unterladen.
  • Kommunale Gebühren
    Hundesteuer, Müllabfuhr: Auch solche Abgaben spielen eine Rolle beim Umziehen. Wer innerhalb eines Ortes den Wohnsitz wechselt, muss sich um die Hundesteuermarke nicht kümmern – beim Umzug in einen anderen Ort muss der treue Vierbeiner je-doch ab- und wieder angemeldet werden. Wer sein Haus verkauft hat oder direkt Müllabfuhr-Gebühren oder andere Versorgungsleistungen direkt an die Kommune zahlt, muss daran denken, sie abzube-stellen.
  • Sozialkassen
    Bei einem Wohnortwechsel müssen Sie in jedem Fall daran denken, Kindergeld, Wohngeld etc. neu zu beantragen. Auch bei einem innerörtlichen Umzug ist es wichtig, die Behörden zu informieren, da bei einem Wohnsitzwechsel zum Beispiel Wohngeld-leistungen neu berechnet werden müssen.

 

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