KOMMUNEN
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Anmelden
müssen Sie Ihre neue Adresse bei vielerlei
Stel-len. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit auch
für diesen Bereich, damit Sie niemanden vergessen:
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Einwohnermeldeamt
Das
wichtigste: Sie müssen die für Ihren
Wohnsitz zuständige Kommunalverwaltung
über Ihren Adress-wechsel informieren.
Je nach Bundesland müssen Sie das spätestens
innerhalb von ein bis zwei Wochen erledigt
haben. Frühestens können Sie sich
sieben Tage vor Ihrem Auszug abmelden. Wechseln
Sie innerhalb einer Ortschaft den Wohnsitz,
können Sie alles auf einen Abwasch erledigen.
Wechseln Sie in eine andere Kommune, müssen
Sie beim Anmelden an Ihrem neuen Wohnsitz
eine Abmeldebestätigung vorlegen. Wichtig:
Sie müssen sich ausweisen kön-nen.
Denken Sie daher bei der Anmeldung an Ihren
Personalausweis, die Ausweise Ihrer Kinder
und auch den neuen Mietvertrag als Wohnraumnachweis.
Einige Kommunen in Deutschland bieten bereits
Online-Meldedienste
über sichere Signaturen im Web an.
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Finanzamt
Auch
hier entfällt die Anmeldung, wenn Sie
innerhalb desselben Ortes umziehen. Ihre neue
Adresse er-fährt das Finanzamt dann mit
der nächsten Steuer-erklärung. Das
ist ausreichend. Wird ein anderes Finanzamt
für Sie zuständig, informieren Sie
dieses schriftlich unter Nennung Ihrer Steuernummer.
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Strassenverkehrsamt
Damit
zum Beispiel die Polizei bei eventuellen Ver-kehrsverstößen
ihren Wohnsitz ermitteln kann, müssen
Sie auch das Straßenverkehrsamt über
einen Wohnsitzwechsel in Kenntnis setzen und
die Papiere Ihres Fahrzeugs entsprechend ändern
las-sen. Dafür bleiben Ihnen maximal
drei Monate nach dem Umzug Zeit, sonst kann
auch hier eine Strafe drohen. Damit Sie Ihre
Papiere ändern lassen können, müssen
Sie eine Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes,
Ausweispapiere, sowie Kfz-Schein und -Brief
vorlegen. Mehr Infos zu diesem Thema gibt
es im Verkehrsportal.
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Arbeitsamt
Wenn
Sie Leistungen vom Arbeitsamt beziehen, so
teilen Sie dem Amt Ihre neue Adresse schriftlich
mit. Sollte nach dem Umzug ein anderes Arbeitsamt
für Sie zuständig werden, wird damit
Ihre Akte auto-matisch weitergeleitet.
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BAföG-Amt
Nicht nur wenn Sie Leistungen beziehen
sollten Sie hier Ihren neuen Wohnsitz angeben.
Auch wenn Sie dem BAföG-Amt gegenüber
Verpflichtungen haben, sollten Sie nicht vergessen
sich umzumelden. An-dernfalls kann es sein,
dass das Amt Nachfor-schungen anstellt, die
Ihnen unter Umständen in Rechnung gestellt
werden!
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Kreiswehrersatzamt,
Bundesamt für den Zivil-dienst
Haben Sie noch Verpflichtungen gegenüber
diesen Ämtern, sollten Sie sich natürlich
auch hier um-melden.
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BfA
Auch die Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte (BfA) will die neuen Adressen
ihrer Mitglieder wissen, das erleichtert die
Kommunikation und verkürzt unter Umständen
die Postlaufzeit. Wenn Sie dort Mitglied sind
teilen Sie der BfA, 10704 Berlin unter Angabe
Ihrer Versichertennummer die neue Adresse
mit. Das geht natürlich auch per Mail,
außerdem bietet die BfA einige weitere
Servicedienste
im Web an:
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GEZ
Haben Sie Fernseh- und/oder Radiogeräte
in Betrieb, müssen Sie sich natürlich
auch bei der GEZ ummel-den. Die Ummeldung
können Sie bequem online
vor-nehmen. Abmeldungen sind nur schriftlich
möglich, Vordrucke können Sie sich
jedoch auch hier her-unterladen.
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Kommunale
Gebühren
Hundesteuer, Müllabfuhr: Auch solche
Abgaben spielen eine Rolle beim Umziehen.
Wer innerhalb eines Ortes den Wohnsitz wechselt,
muss sich um die Hundesteuermarke nicht kümmern
beim Umzug in einen anderen Ort muss
der treue Vierbeiner je-doch ab- und wieder
angemeldet werden. Wer sein Haus verkauft
hat oder direkt Müllabfuhr-Gebühren
oder andere Versorgungsleistungen direkt an
die Kommune zahlt, muss daran denken, sie
abzube-stellen.
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Sozialkassen
Bei einem Wohnortwechsel müssen Sie
in jedem Fall daran denken, Kindergeld, Wohngeld
etc. neu zu beantragen. Auch bei einem innerörtlichen
Umzug ist es wichtig, die Behörden zu
informieren, da bei einem Wohnsitzwechsel
zum Beispiel Wohngeld-leistungen neu berechnet
werden müssen.
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